Wir sorgen für die richtige Entsorgung.

Batterieverordnung

Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien und Akkus sind wir als Händler gemäß Batterieverordnung verpflichtet, Sie als Verbraucher auf folgendes hinzuweisen:
Sie sind gesetzlich verpflichtet, Batterien und Akkus zurückzugeben. Sie können diese nach Gebrauch an uns zurücksenden (Anschrift siehe Impressum), oder in einer kommunalen Sammelstelle und auch im Handel vor Ort zurückgeben.
Schadstoffhaltige Batterien sind mit einem Zeichen, bestehend aus einer durchgestrichenen Mülltonne und dem chemischen Symbol (Cd, Hg oder Pb) des für die Einstufung als schadstoffhaltig ausschlaggebenden Schwermetalls versehen.
(Die Entsorgung im Hausmüll ist laut Batterieverordnung ausdrücklich verboten).

Batterien und Akkus dürfen nicht in den Hausmüll.
Die Zeichen unter den Mülltonnen stehen für:
Pb: Batterie enthält Blei
Cd: Batterie enthält Cadmium
Hg: Batterie enthält Quecksilber

Verpackung & Co.

Die Marke Der Grüne Punkt ist weltweit geschützt und eine der bekanntesten Marken überhaupt.
Infos zum dualen System

Die Verpackungsverordnung basiert auf dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz und berücksichtigt die europäischen Richtlinien zur Rücknahme und Entsorgung von Verpackungen.
Ziel der Verordnung ist es, die Auswirkungen von Abfällen aus Verpackungen auf die Umwelt zu vermeiden oder zu verringern und zur Schonung der natürlichen Ressourcen beizutragen. Um Industrie und Handel von ihrer individuellen Rücknahme- und Verwertungspflicht nach der Verpackungsverordnung zu befreien, baute DSD auf der Grundlage der Verordnung ein zweites (duales) Entsorgungssystem neben der öffentlich-rechtlichen Abfallentsorgung auf.

Als erstes System weltweit erfasst es seit 1991 gebrauchte Verkaufsverpackungen wie Joghurtbecher, Saftflaschen, Konservendosen oder Getränkekartons und gewinnt daraus Rohstoffe für den Wirtschaftskreislauf zurück.
Die Aufgaben der Sammlung, Sortierung und Verwertung von gebrauchten Verkaufsverpackungen werden über die Beteiligungsentgelte der Hersteller finanziert, die Verkaufsverpackungen in Verkehr bringen und an einem dualen System beteiligen.

Ab 1. Januar 2009 müssen alle gewerblichen Internet- und Versandhändler die von ihnen verwendeten Verpackungen zurücknehmen oder im Rahmen eines Befreiungssystems (bspw. “Grüner Punkt”) den gesetzlichen Bestimmungen nach §6 VerpackV nachkommen.
Der Gesetzgeber fordert mit Inkrafttreten der 5. Novelle der Verpackungsverordnung (VerpackV) ab 1.1.2009 auch für Online-Versandhändler die Beteiligung an einem oder mehreren Befreiungssystemen. Dies trifft zu, wenn im Rahmen des Online-Versands Versandverpackungen wie Luftpolstertaschen, Kartonagen oder Füllmaterial verwendet wird. Sofern physische Güter versendet werden ist in der Regel davon auszugehen. Zum 01.01.2009 tritt eine Änderung der Verpackungsverordnung in Kraft mit der Folge, dass die Möglichkeit für Internethändler entfällt, auf die Rücknahmepflichten nach Verpackungsverordnung hinzuweisen. Ersetzt wird dies durch die Verpflichtung, sich bei einem anerkannten Entsorger anzumelden. Diese Verpflichtung betrifft sämtliche Verkaufsverpackungen. Verkaufsverpackungen sind, vereinfacht gesagt, alles, was der Verbraucher im Rahmen der Warensendung erhält. Dazu gehört nicht nur die Verpackung des Produktes selbst sondern auch der Versandkarton, Packpapier oder Füllmaterial.

Unser Service
  • Unsere Marken Vibratoren erhalten Sie mit Batterien.
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